Konfitüre hat ihre speziellen Etikettenanforderungen
Sie möchten Ihre Marmelade, Gelee oder Fruchtaufstrich, verschiedene Sorten oder auch Fruchtmischungen u.v.m. mit einem schönen Etikett ausstatten? Egal ob Sie die eingekochte Konfitüre direkt verkaufen, über Händler anbieten oder verschenken - es gelten auch für Sie als Inverkehrbringer die Regelungen des europäischen Lebensmittelrechts sowie das deutsche Verpackungsgesetz. Zusätzlich klärt die deutsche Konfitürenverordnung das jeweilige Herstellungsverfahren bezüglich der richtigen Bezeichnung von Konfitüre (Extra), Gelee (Extra) und Marmelade. Um Ihnen einen schnellen Überblick Einblick über die relevanten Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kennzeichnung von Fruchtaufstrichen zu geben, haben wir einige Info-Blätter und Checklisten zusammengestellt. Die wichtigsten und relevanten Regelungen der EU-Lebensmittelverordnung finden Sie in unseren Grundlagen für gesetzeskonforme Lebensmittel-Etiketten in Kürze. Ein Überblick zu der richtigen Bezeichnung von Konfitüren, Gelee und Marmeladen gemäß der deutschen Konfitürenverordnung und zum Verpackungsgesetz finden Sie in unserer Rubrik "Download Wissen"
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